Rechtsprechung
VG Schleswig, 26.05.2000 - 11 B 8/00 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 26.05.2000 - 11 B 8/00
- OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - 3 M 17/00
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2001 - 3 M 22/01
Anforderungen an die Auswahlentscheidung auf die Stelle einer Direktorin oder …
Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. Mai 2000 - 11 B 8/00 - ab.Auch die Beigeladene hat in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 11 B 8/00 (3 M 17/00) die Bedeutung und Verbindlichkeit der in den dienstlichen Beurteilungen enthaltenen isoliert-individuellen Eignungsprognosen "für das angestrebte Amt" zutreffend hervorgehoben.
Es kann auf sich beruhen, ob Eignungsprognosen stets dann wesentlich voneinander abweichen, wenn sie auf der jeweiligen Bewertungsskala unterschiedlichen Bewertungsstufen zuzuordnen sind (so Nds. OVG, Beschl. v. 17.10.1997 - 5 M 4037/97 -, DRiZ 1998, 191, 192; auf diesen Beschluss hat sich die Beigeladene in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 11 B 8/00 auf den Seiten 33 und 34 ihres Schriftsatzes vom 16. Februar 2000 ausdrücklich berufen).
- VG Schleswig, 24.09.2002 - 11 B 32/02 Diesen Anspruch hat der Richterwahlausschuss, dessen Entscheidung als "Verwaltungsinternum" dem Antragsgegner im Rechtsschutzverfahren zuzurechnen ist (vgl. statt vieler, Beschluss der Kammer vom 26.05.200 - 11 B 8/00 -, OVG Schleswig, Beschluss vom 01.02.1996 - 3 M 89/85 -), nicht erfüllt.
Für die Personalentscheidung hat das für die Beurteilung abschließende Gesamturteil eine besondere Bedeutung, weil dieses eine Zusammenfassung der einzelnen Merkmale darstellt und im Auswahlverfahren einen Vergleich der Bewerber zulässt (vgl. nur Beschluss der Kammer vom 26.05.2000 --11 B 8/00 -mwN aus der Rechtsprechung).